Wissenswertes rund ums Elektrofahrrad
Was ist ein "Pedelec"? Was ist ein "E-Bike"?
Ein Pedelec oder Pedelec25
"Pedal Electric Cycle", ist laut Gesetz ein Fahrrad mit Trethilfe durch einen Elektro-Hilfsmotor.
Ein Elektromotor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250W unterstützt die Tretkraft des Fahrers bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h, wobei sich die Unterstützung mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit progressiv verringert.
In Deutschland gilt ein Pedelec (auch mit Anfahrhilfe bis 6 km/h) rechtlich als Fahrrad, ist also nicht zulassungspflichtig. Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
Ein Sensor an der Tretkurbel macht ein Elektrofahrrad zum Pedelec. Nur wenn der Sensor von der sich vorwärts drehenden Tretkurbel das Signal erhält, schaltet die Steuerung den Elektroantrieb ein.
Seit 20. Juni 2013 entfällt die Führerscheinpflicht für Pedelecs mit Anfahrhilfe/Schiebehilfe - auch das Mindestalter von 15 Jahren wurde aufgehoben (Bundesgesetzblatt Nr. 29 vom 20.6.2013).
Sie müssen auf Radwegen fahren und sind durch die private Haftpflicht versichtert. Manche Versicherungen schließen selbstfahrende Fahrzeuge aus. Überprüfen Sie dies, ggf. müssen Sie auf die Anfahrhilfe verzichten.
Eine Helmpflicht besteht nicht, wir empfehlen Ihnen aber dringend, einen Helm zu tragen!
Ein Speed-Pedelec oder Pedelec45
mit einer Motorunterstützung bis 45 km/h, gilt juristisch als Kleinkraftrad L1e mit geringer Leistung, erfordert ein Führerschein Klasse M und ein Versicherungskennzeichen. Helmpflicht. Rückspiegel erforderlich.
Fahren auf Radwegen ohne Motorbetrieb oder außerhalb geschlossener Ortschaften.
Fahren mit Anhänger ist nicht erlaubt.
Ein E-Bike
ist ein Fahrrad mit einem unabhängigen Antrieb, welches auch ohne Tretkraft des Fahrers durch einen Elektromotor angetrieben wird. Über einen Gasgriff kann die Geschwindigkeit eingestellt werden.
Juristisch gilt ein E-Bike nicht mehr als Fahrrad sondern als Kleinkraftrad L1e:
Es besteht Versicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht. Rückspiegel erforderlich.
Fahren auf Radwegen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Fahren mit Anhänger ist nicht erlaubt.
E-Bikes und S-Pedelces müssen eine EU Typenprüfung abgelegt haben - diese wird vom Hersteller durchgeführt.
Beachten Sie beim Eigenbau, hier sind Sie alleine in der Pflicht!
Warum Sie Ihr Pedelec nicht einfach aufmotzen sollten
Welche Leistung benötigt ein Pedelec?
Der Elektroantrieb eines Pedelec (gesetzlich als Fahrrad eingestuft und somit von der Versicherungspflicht befreit) darf eine Nenndauerleistung von 250 W nicht überschreiten.
Im Vergleich: Ein Radfahrer kann eine Leistung von 100 W über längere Zeit, kurzzeitig sogar einige Hundert Watt, liefern.
80 W bis 200 W werden als repräsentativ für typische Fahrradfahrsituationen dargestellt.
Ein Fahrradmotor mit einer Unterstützung von 250 W ist somit als Trethilfe ausreichend und macht riesig Spass!
Link: Gesetzliche Vorschriften für E-Bikes und Pedelecs
Link: E-Bike Regeln 2017 im Überblick